HinweisPrivat betriebene, unabhängige Informationsseite – kein offizielles Angebot einer Behörde oder der WTSH.
Förderprogramm Schleswig-Holstein · Stand August 2026

Digitalisieren.
Förderung
mitdenken.

Bis zu 40 % Zuschuss für Beratung und Umsetzung – für kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Unverbindliche Orientierung. Eine Förderzusage kann ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle erteilen.

bis zu40Prozentnicht rückzahlbarer Zuschuss

01 · Förderhöhe

Zahlen, die Sie einordnen können.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählen grundsätzlich die Nettoausgaben.

01

40 %

maximaler Zuschuss

der zuwendungsfähigen Ausgaben

02

8.000 €

max. Zuschuss Beratung

bei bis zu 20.000 € Kosten

03

80.000 €

max. Zuschuss Umsetzung

bei bis zu 200.000 € Kosten

Mindestkosten Modul 1

2.500 € netto

Mindestkosten Modul 2

10.000 € netto

02 · Zwei Module

Erst Klarheit. Dann Veränderung.

Beratung und Umsetzung verfolgen unterschiedliche Ziele. Wählen Sie das Modul nach dem tatsächlichen Reifegrad Ihres Vorhabens.

Modul 1

Beratung

Externe Fachleute analysieren den Digitalisierungsgrad und entwickeln konkrete Lösungen und Handlungsempfehlungen.

  • Digitale Strategien und Fahrpläne
  • Neue Geschäftsmodelle, Prozesse oder Produkte
  • IT- und Informationssicherheit
  • Abschluss innerhalb von acht Monaten vorgesehen
bis 8.000 € Zuschuss

40 % von max. 20.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben

Modul 2

Umsetzung

Individuelle digitale Lösungen werden eingeführt – inklusive notwendiger Hard- und Software, Dienstleistungen und Qualifizierung.

Pflichtbestandteil: Für das Vorhaben muss eine Verbesserung oder Bewertung der IT- und Informationssicherheit dargestellt werden.

  • Software & SaaS
  • projektbezogene Hardware
  • Einführung & Migration
  • Mitarbeiterschulungen
bis 80.000 € Zuschuss

40 % von max. 200.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben

03 · Kurzcheck

Fünf Fragen. Eine erste Richtung.

Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber dabei, offensichtliche Hürden früh zu erkennen.

Unverbindlicher Kurzcheck1 / 5

Standort

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein?

04 · Ablauf

Vor dem Auftrag kommt der Antrag.

Der wichtigste Grundsatz: Starten Sie nicht zu früh. Die formgebundene Antragstellung muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn erfolgen.

01

Vorhaben schärfen

Ziel, Digitalisierungsfortschritt, Kosten und Zeitplan konkret beschreiben.

02

Angebote einholen

Prüffähige Angebote beziehungsweise Markt- und Preisrecherche vorbereiten.

03

Unterlagen zusammenstellen

Je nach Modul Projektbeschreibung, Angebote, Registerauszug und De-minimis-Nachweise zusammentragen.

04

Digital beantragen

Antrag über den offiziellen Zugang der WTSH beziehungsweise das Serviceportal einreichen.

05

Freigabe abwarten

Erst nach der maßgeblichen Freigabe oder Bewilligung verbindlich beauftragen und starten.

Keinen bindenden Auftrag vorzeitig erteilen

Ein Vertrag, eine Bestellung oder der tatsächliche Beginn kann die Förderfähigkeit gefährden.

Verfahren bei der WTSH
ANTRAG VOR BEGINN•WENIGER ALS 50 BESCHÄFTIGTE•SCHLESWIG-HOLSTEIN•BIS ZU 40 % ZUSCHUSS•
ANTRAG VOR BEGINN•WENIGER ALS 50 BESCHÄFTIGTE•SCHLESWIG-HOLSTEIN•BIS ZU 40 % ZUSCHUSS•

05 · Häufige Fragen

Was vor der Planung klar sein sollte.

Antworten auf Basis der Richtlinie vom 5. Juni 2026. Im Zweifel gilt die amtliche Fassung.

Der nächste richtige Schritt

Prüfen. Vorbereiten. Offiziell beantragen.

Formulare, Positiv- und Negativliste, Richtlinie und die digitalen Antragszugänge finden Sie bei der WTSH.

Zur offiziellen DKU-Seite