Digitalisieren.
Förderung
mitdenken.
Bis zu 40 % Zuschuss für Beratung und Umsetzung – für kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Unverbindliche Orientierung. Eine Förderzusage kann ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle erteilen.
01 · Förderhöhe
Zahlen, die Sie einordnen können.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählen grundsätzlich die Nettoausgaben.
40 %
maximaler Zuschuss
der zuwendungsfähigen Ausgaben
8.000 €
max. Zuschuss Beratung
bei bis zu 20.000 € Kosten
80.000 €
max. Zuschuss Umsetzung
bei bis zu 200.000 € Kosten
Mindestkosten Modul 1
2.500 € netto
Mindestkosten Modul 2
10.000 € netto
02 · Zwei Module
Erst Klarheit. Dann Veränderung.
Beratung und Umsetzung verfolgen unterschiedliche Ziele. Wählen Sie das Modul nach dem tatsächlichen Reifegrad Ihres Vorhabens.
Beratung
Externe Fachleute analysieren den Digitalisierungsgrad und entwickeln konkrete Lösungen und Handlungsempfehlungen.
- Digitale Strategien und Fahrpläne
- Neue Geschäftsmodelle, Prozesse oder Produkte
- IT- und Informationssicherheit
- Abschluss innerhalb von acht Monaten vorgesehen
40 % von max. 20.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben
Umsetzung
Individuelle digitale Lösungen werden eingeführt – inklusive notwendiger Hard- und Software, Dienstleistungen und Qualifizierung.
Pflichtbestandteil: Für das Vorhaben muss eine Verbesserung oder Bewertung der IT- und Informationssicherheit dargestellt werden.
- Software & SaaS
- projektbezogene Hardware
- Einführung & Migration
- Mitarbeiterschulungen
40 % von max. 200.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben
03 · Kurzcheck
Fünf Fragen. Eine erste Richtung.
Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber dabei, offensichtliche Hürden früh zu erkennen.
Standort
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein?
04 · Ablauf
Vor dem Auftrag kommt der Antrag.
Der wichtigste Grundsatz: Starten Sie nicht zu früh. Die formgebundene Antragstellung muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn erfolgen.
Vorhaben schärfen
Ziel, Digitalisierungsfortschritt, Kosten und Zeitplan konkret beschreiben.
Angebote einholen
Prüffähige Angebote beziehungsweise Markt- und Preisrecherche vorbereiten.
Unterlagen zusammenstellen
Je nach Modul Projektbeschreibung, Angebote, Registerauszug und De-minimis-Nachweise zusammentragen.
Digital beantragen
Antrag über den offiziellen Zugang der WTSH beziehungsweise das Serviceportal einreichen.
Freigabe abwarten
Erst nach der maßgeblichen Freigabe oder Bewilligung verbindlich beauftragen und starten.
Keinen bindenden Auftrag vorzeitig erteilen
Ein Vertrag, eine Bestellung oder der tatsächliche Beginn kann die Förderfähigkeit gefährden.
05 · Häufige Fragen
Was vor der Planung klar sein sollte.
Antworten auf Basis der Richtlinie vom 5. Juni 2026. Im Zweifel gilt die amtliche Fassung.
Der nächste richtige Schritt
Prüfen. Vorbereiten. Offiziell beantragen.
Formulare, Positiv- und Negativliste, Richtlinie und die digitalen Antragszugänge finden Sie bei der WTSH.
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