Die DKU-Förderung unterstützt kleine Unternehmen dabei, Digitalisierungsmaßnahmen strukturiert anzugehen, von der Analyse bis zur Umsetzung. Hier finden Sie eine klare Einordnung: Was gefördert wird, für wen das Programm gedacht ist und wie die nächsten Schritte sinnvoll aussehen.
Die Förderung ist meist interessant, wenn mehrere dieser Punkte auf Ihr Vorhaben zutreffen. Das ersetzt keine Einzelfallprüfung, sorgt aber schnell für Klarheit statt Förderdschungel.
Ob ein Vorhaben wirklich förderfähig ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Genau deshalb ist eine klare Vorprüfung sinnvoll. So wissen Sie schneller, ob sich der nächste Schritt lohnt oder ob ein anderer Weg besser passt.
Die DKU-Förderung ist ein Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch sinnvolle Digitalisierung zu stärken, nicht durch blindes Software-Shopping mit Förderstempel.
Bestehende Abläufe effizienter, strukturierter und mit weniger Medienbrüchen aufsetzen.
Digitale Risiken gezielt reduzieren und das Sicherheitsniveau im Unternehmen ausbauen.
Produkte, Verfahren, Geschäftsmodelle und interne Abläufe sinnvoll weiterentwickeln.
Wichtig: Die Förderung ist nicht dafür da, irgendeine Wunschsoftware zu bezuschussen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben inhaltlich, organisatorisch und förderlogisch sauber in den Rahmen der Richtlinie passt.
Eine der häufigsten Verwirrungen: Viele werfen Beratung und Umsetzung in einen Topf. Die Richtlinie tut das nicht. Genau hier entscheidet sich oft, welcher nächste Schritt wirklich sinnvoll ist.
Im Beratungsmodul geht es darum, bestehende Prozesse zu analysieren, Potenziale zu erkennen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung abzuleiten.
Im Umsetzungsmodul geht es um die Einführung der erarbeiteten Lösungen im Unternehmen, inklusive notwendiger Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Gerade hier trennt sich echte Einordnung von Fördermittel-Romantik. Nicht jedes Digitalthema ist automatisch ein guter DKU-Fall.
Ein guter Förderprozess startet nicht mit Aktionismus, sondern mit einer sauberen Einordnung. Genau das spart später Schleifen, Rückfragen und unnötige Ehrenrunden mit Formularen.
Sie prüfen, was konkret digitalisiert werden soll und ob das Thema grundsätzlich in den Rahmen der DKU-Förderung passt.
Es wird klar, ob eher Beratung, Umsetzung oder zunächst ein anderer Zwischenschritt sinnvoll ist.
Sie wissen, worauf es jetzt ankommt und welche Informationen, Nachweise oder Inhalte sauber vorbereitet werden müssen.
Wenn das Vorhaben passt, kann die weitere Umsetzung sinnvoll vorbereitet werden, ohne Fördertheater und ohne unnötige Umwege.
Die Antworten orientieren sich an der Richtlinie und helfen dabei, die wichtigsten Grundfragen verständlich einzuordnen.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmte Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Ja. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen im Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
Maßgeblich ist die KMU-Definition. Kleine Unternehmen sind im Regelfall Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Im Modul Beratung geht es um Analyse, Bewertung und Handlungsempfehlungen. Im Modul Umsetzung geht es um die Einführung der passenden Lösungen im Unternehmen einschließlich notwendiger Qualifizierung.
Grundsätzlich setzt das Modul Umsetzung einen vorherigen Durchlauf des Moduls Beratung voraus. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa wenn innerhalb der letzten 18 Monate eine passende go-digital-Beratung stattgefunden hat und die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für das Modul Umsetzung erfolgt die Förderung nach der De-minimis-Verordnung. Dabei darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht überschreiten.
Ja. Gerade wenn noch unklar ist, ob Ihr Vorhaben wirklich in die Förderung passt, spart eine frühe Einordnung oft Zeit, falsche Erwartungen und unnötige Schleifen.
Dann schauen Sie sich an, wie zertifizierte Experten Unternehmen bei der Einordnung, Vorbereitung und praktischen Begleitung von DKU-Vorhaben unterstützen können. Nicht laut, nicht marktschreierisch, einfach sinnvoll.