Für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein · verständlich statt Fördermittel-Bürokratie

DKU-Förderung in Schleswig-Holstein, bis zu 40 % Zuschuss für Ihre Digitalisierungsmaßnahme

Die DKU-Förderung unterstützt kleine Unternehmen dabei, Digitalisierungsmaßnahmen strukturiert anzugehen, von der Analyse bis zur Umsetzung. Hier finden Sie eine klare Einordnung: Was gefördert wird, für wen das Programm gedacht ist und wie die nächsten Schritte sinnvoll aussehen.

Für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein
Klare Einordnung statt leerer Versprechen
Verständlich erklärt, ohne Amtsdeutsch

Passt die DKU-Förderung grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben?

Ihr Unternehmen hat Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Sie wollen Prozesse, Produkte, Verfahren oder IT-Sicherheit digital verbessern
Sie möchten verstehen, ob Beratung, Umsetzung oder beides sinnvoll ist
Für wen?Kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein
Was?Beratung und Umsetzung von Digitalisierung
Wie viel?Bis zu 40 % Zuschuss, je nach Vorhaben

In 30 Sekunden prüfen: Ist die DKU-Förderung grundsätzlich relevant?

Die Förderung ist meist interessant, wenn mehrere dieser Punkte auf Ihr Vorhaben zutreffen. Das ersetzt keine Einzelfallprüfung, sorgt aber schnell für Klarheit statt Förderdschungel.

Das spricht typischerweise dafür

Ihr Unternehmen ist ein kleines Unternehmen im Sinne der KMU-Definition
Sie möchten Prozesse digitalisieren oder Medienbrüche reduzieren
IT-Sicherheit, digitale Abläufe oder digitale Leistungen sollen verbessert werden
Sie wollen nicht nur Tools kaufen, sondern ein sinnvolles Vorhaben sauber aufsetzen

Wichtige Einordnung

Ob ein Vorhaben wirklich förderfähig ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Genau deshalb ist eine klare Vorprüfung sinnvoll. So wissen Sie schneller, ob sich der nächste Schritt lohnt oder ob ein anderer Weg besser passt.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Haushaltsmittel spielen mit hinein
Förderlogik vor Aktionismus

Was steckt hinter der DKU-Förderung in Schleswig-Holstein?

Die DKU-Förderung ist ein Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch sinnvolle Digitalisierung zu stärken, nicht durch blindes Software-Shopping mit Förderstempel.

Prozesse digitalisieren

Bestehende Abläufe effizienter, strukturierter und mit weniger Medienbrüchen aufsetzen.

IT-Sicherheit verbessern

Digitale Risiken gezielt reduzieren und das Sicherheitsniveau im Unternehmen ausbauen.

Digitale Entwicklung voranbringen

Produkte, Verfahren, Geschäftsmodelle und interne Abläufe sinnvoll weiterentwickeln.

Wichtig: Die Förderung ist nicht dafür da, irgendeine Wunschsoftware zu bezuschussen. Entscheidend ist, ob das Vorhaben inhaltlich, organisatorisch und förderlogisch sauber in den Rahmen der Richtlinie passt.

Die zwei Module des Programms, klar getrennt statt wild vermischt

Eine der häufigsten Verwirrungen: Viele werfen Beratung und Umsetzung in einen Topf. Die Richtlinie tut das nicht. Genau hier entscheidet sich oft, welcher nächste Schritt wirklich sinnvoll ist.

Modul Beratung

Im Beratungsmodul geht es darum, bestehende Prozesse zu analysieren, Potenziale zu erkennen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung abzuleiten.

  • Ist-Situation verstehen
  • digitale Schwachstellen und Chancen erkennen
  • individuelle Lösungsansätze entwickeln
  • konkrete nächste Schritte vorbereiten

Modul Umsetzung

Im Umsetzungsmodul geht es um die Einführung der erarbeiteten Lösungen im Unternehmen, inklusive notwendiger Qualifizierung der Mitarbeitenden.

  • Lösungen einführen
  • digitale Prozesse aufsetzen
  • Mitarbeitende einbinden und qualifizieren
  • Voraussetzungen aus Richtlinie und Vorberatung beachten

Typische Förderfälle und die Denkfehler, die Zeit kosten

Gerade hier trennt sich echte Einordnung von Fördermittel-Romantik. Nicht jedes Digitalthema ist automatisch ein guter DKU-Fall.

Typische passende Fälle

  • manuelle, papierlastige oder unklare Prozesse
  • Medienbrüche zwischen Systemen, Abteilungen oder externen Partnern
  • Verbesserung von IT-Sicherheit und digitaler Resilienz
  • digitale Weiterentwicklung von Leistungen, Verfahren oder internen Abläufen
  • Digitalisierung mit erkennbarem Mehrwert für das Unternehmen

Typische Missverständnisse

  • „Jede Software ist automatisch förderfähig“
  • „Ich kann Umsetzung immer sofort beantragen“
  • „Digitalisierung heißt nur Tools kaufen“
  • „Ein grober Wunsch reicht für einen guten Antrag“
  • „Wenn das Thema sinnvoll klingt, wird es schon bewilligt“

So kommen Sie strukturiert zur richtigen nächsten Entscheidung

Ein guter Förderprozess startet nicht mit Aktionismus, sondern mit einer sauberen Einordnung. Genau das spart später Schleifen, Rückfragen und unnötige Ehrenrunden mit Formularen.

1

Vorhaben einordnen

Sie prüfen, was konkret digitalisiert werden soll und ob das Thema grundsätzlich in den Rahmen der DKU-Förderung passt.

2

Förderlogik verstehen

Es wird klar, ob eher Beratung, Umsetzung oder zunächst ein anderer Zwischenschritt sinnvoll ist.

3

Unterlagen und Inhalte vorbereiten

Sie wissen, worauf es jetzt ankommt und welche Informationen, Nachweise oder Inhalte sauber vorbereitet werden müssen.

4

Strukturiert weitergehen

Wenn das Vorhaben passt, kann die weitere Umsetzung sinnvoll vorbereitet werden, ohne Fördertheater und ohne unnötige Umwege.

Häufige Fragen zur DKU-Förderung

Die Antworten orientieren sich an der Richtlinie und helfen dabei, die wichtigsten Grundfragen verständlich einzuordnen.

Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmte Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein sitzen?

Ja. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen im Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.

Welche Unternehmensgröße ist gemeint?

Maßgeblich ist die KMU-Definition. Kleine Unternehmen sind im Regelfall Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Modul Beratung und Modul Umsetzung?

Im Modul Beratung geht es um Analyse, Bewertung und Handlungsempfehlungen. Im Modul Umsetzung geht es um die Einführung der passenden Lösungen im Unternehmen einschließlich notwendiger Qualifizierung.

Kann Modul Umsetzung direkt beantragt werden?

Grundsätzlich setzt das Modul Umsetzung einen vorherigen Durchlauf des Moduls Beratung voraus. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa wenn innerhalb der letzten 18 Monate eine passende go-digital-Beratung stattgefunden hat und die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.

Besteht ein Anspruch auf Förderung?

Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Welche Rolle spielt De-minimis?

Für das Modul Umsetzung erfolgt die Förderung nach der De-minimis-Verordnung. Dabei darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht überschreiten.

Lohnt sich eine Prüfung auch bei Unsicherheit?

Ja. Gerade wenn noch unklar ist, ob Ihr Vorhaben wirklich in die Förderung passt, spart eine frühe Einordnung oft Zeit, falsche Erwartungen und unnötige Schleifen.

Sie möchten das Thema nicht allein durch den Förderdschungel tragen?

Dann schauen Sie sich an, wie zertifizierte Experten Unternehmen bei der Einordnung, Vorbereitung und praktischen Begleitung von DKU-Vorhaben unterstützen können. Nicht laut, nicht marktschreierisch, einfach sinnvoll.

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